Wildbann

Wildbann
Wịld|bann 〈m. 1; früherfür den Landesherrn reserviertes Jagdgebiet

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Wildbann,
 
im deutschen Recht des Mittelalters die Befugnis, bestimmte Gebiete (Bannforsten) unabhängig vom Eigentum daran für die Jagd zu nutzen und andere davon auszuschließen sowie Übertretungen mit dem Bann zu ahnden. Der Wildbann stand zunächst dem König zu, etwa ab dem 13. Jahrhundert ging er auch auf die Landesherren über und konnte als Lehen vergeben werden.

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Wịld|bann, der: (im MA.) Recht (bes. eines Landesherrn), in einem bestimmten Gebiet zu jagen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Wildbann — (lat. Bannum ferinum), 1) das Recht der Befriedigung, Umzäunung, für od. gegen das Wild; daher 2) das ausschließliche Jagdrecht in einem Bezirke; 3) das landesherrliche Regal über die Jagden u. die dem Monarchen zugehörigen Jagden; 4) die vermöge …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildbann — Wildbann, s. Bannforst …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wildbann — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… …   Deutsch Wikipedia

  • Wildbann Dreieich — Der nördliche Teil der Dreieich auf einem Stich von Matthäus Merian Der Wildbann Dreieich war ein mittelalterlicher Wildbann im Maingau. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Wildbann, der — Der Wildbann, des es, plur. der doch wenig vorkommt, die bänne, von dem Substantivo, das Wild, und dem alten Worte Bann. 1. Die höhere Gerichtbarkeit über alles Jagdwesen in einem Lande; wodurch sich Wildbann von dem Jagdrechte noch unterscheidet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Reichsbannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… …   Deutsch Wikipedia

  • Wildbannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… …   Deutsch Wikipedia

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